Typenprüfungen von Schiffen
Typenprüfstelle
Der Bundesrat hat die Vereinigung kantonaler Schifffahrtsämter (vks) mit der Typenprüfung von
Schiffen beauftragt. Zu diesem Zweck hat die vks eine Typenprüfstelle eingerichtet. Die fachliche
Tätigkeit der Typenprüfstelle untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr.
Der Typenprüfstelle gehören fachlich ausgewiesene Schiffsexperten mit mehrjähriger
Berufserfahrung an.
Welche Schiffe werden geprüft?
Die Typenprüfung ist freiwillig. Zur Typenprüfung angemeldet werden können nur
zulassungspflichtige und serienmässig hergestellte Schiffe (mehr als 3 Schiffe pro Typ).
Kontakt
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern
Typenprüfstelle Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Postadresse:
Postfach 3970
6002 Luzern 2
Tel. 041 318 19 49
E-Mail: info(at)vks.ch
Vorteile
Typengeprüfte Schiffe sind von der erstmaligen Abnahmeprüfung durch die Zulassungsbehörde befreit.
Das Abnahmeprotokoll kann bei Sportbooten von der dazu ermächtigten Person oder Unternehmung (Werft) ausgefertigt werden.
Ein typengeprüftes Schiff wird in der ganzen Schweiz unter den gleichen Voraussetzungen immatrikuliert.
Einfache und rasche Immatrikulation nach dem Motto „Das Schiff am Morgen kaufen und am Abend die erste Fahrt geniessen!“
Ablauf und Umfang der Prüfung
Der Hersteller, Vertreter oder Importeur beantragt mit dem amtlichen Formular die Durchführung der Typenprüfung. Die Typenprüfstelle bezeichnet den Prüfungsort und legt den Termin fest. Die Prüfung kann beim Antragsteller durchgeführt werden, wenn geeignete Einrichtungen für eine einwandfreie Prüfung vorhanden sind. Über jede Typenprüfung wird ein Protokoll erstellt. Stellt die Typenprüfstelle fest, dass das Schiff den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erteilt sie den Typenschein.
An der Prüfung werden die erforderlichen Dokumente kontrolliert und erfasst sowie die technischen Kontrollen und Messungen durchgeführt.
Übereinstimmungskontrolle Dokumente - Schiff
Lichterführung
Gewässerschutz
Messung Betriebsgeräusch
Administrative Gebühren
Typenschein | 50.- |
Technisches Prüfungsprotokoll | 30.- |
Nachtrag im Typenschein | 30.- |
Technische Abklärungen (gemäss Gebührenverordnung je Stunde) | 150.- |
Gebühren für die technische Prüfung
Grundgebühr bis 10 m Länge | 120.- |
Grundgebühr über 10 m Länge | 150.- |
Zuschlag Innenbordmotor | 30.- |
Kontrolle Lichterführung | 30.- |
Kontrolle Gewässerschutz | 30.- |
Kontrolle sanitäre Einrichtungen | 30.- |
Kontrolle fest eingebaute Brennstoffanlagen | 30.- |
Kontrolle fest eingebaute Fäkalientanks | 30.- |
Geräuschmessung | 200.- |
Segelvermessung bis 15 m2 | 100.- |
Segelvermessung über 15 m2 | 150.- |
Berechnung Personenzahl | 30.- |
Berechnung Antriebsleistung | 30.- |
Berechnung Freibord | 30.- |
Berechnung Stabilität | 30.- |