Typenprüfungen

 

Typenprüfungen von Schiffen

Typenprüfstelle
Der Bundesrat hat die Vereinigung kantonaler Schifffahrtsämter (vks) mit der Typenprüfung von
Schiffen beauftragt. Zu diesem Zweck hat die vks eine Typenprüfstelle eingerichtet. Die fachliche
Tätigkeit der Typenprüfstelle untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr.
Der Typenprüfstelle gehören fachlich ausgewiesene Schiffsexperten mit mehrjähriger 
Berufserfahrung an.

Welche Schiffe werden geprüft?
Die Typenprüfung ist freiwillig. Zur Typenprüfung angemeldet werden können nur
zulassungspflichtige und serienmässig hergestellte Schiffe (mehr als 3 Schiffe pro Typ).

Kontakt

Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern
Typenprüfstelle Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Postadresse:
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Tel. 041 318 19 49
E-Mail: info(at)vks.ch

Vorteile

Typengeprüfte Schiffe sind von der erstmaligen Abnahmeprüfung durch die Zulassungsbehörde befreit.
Das Abnahmeprotokoll kann bei Sportbooten von der dazu ermächtigten Person oder Unternehmung (Werft) ausgefertigt werden.
Ein typengeprüftes Schiff wird in der ganzen Schweiz unter den gleichen Voraussetzungen immatrikuliert.
Einfache und rasche Immatrikulation nach dem Motto „Das Schiff am Morgen kaufen und am Abend die erste Fahrt geniessen!“

Ablauf und Umfang der Prüfung

Der Hersteller, Vertreter oder Importeur beantragt mit dem amtlichen Formular die Durchführung der Typenprüfung. Die Typenprüfstelle bezeichnet den Prüfungsort und legt den Termin fest. Die Prüfung kann beim Antragsteller durchgeführt werden, wenn geeignete Einrichtungen für eine einwandfreie Prüfung vorhanden sind. Über jede Typenprüfung wird ein Protokoll erstellt. Stellt die Typenprüfstelle fest, dass das Schiff den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erteilt sie den Typenschein.

An der Prüfung werden die erforderlichen Dokumente kontrolliert und erfasst sowie die technischen Kontrollen und Messungen durchgeführt.

Übereinstimmungskontrolle Dokumente - Schiff

  

Lichterführung

  

Gewässerschutz

  

Messung Betriebsgeräusch

Administrative Gebühren

Typenschein 50.-
Technisches Prüfungsprotokoll 30.-
Nachtrag im Typenschein 30.-
Technische Abklärungen (gemäss Gebührenverordnung je Stunde) 150.-

Gebühren für die technische Prüfung

Grundgebühr bis 10 m Länge 120.-
Grundgebühr über 10 m Länge 150.-
Zuschlag Innenbordmotor 30.-
Kontrolle Lichterführung 30.-
Kontrolle Gewässerschutz 30.-
Kontrolle sanitäre Einrichtungen 30.-
Kontrolle fest eingebaute Brennstoffanlagen 30.-
Kontrolle fest eingebaute Fäkalientanks 30.-
Geräuschmessung 200.-
Segelvermessung bis 15 m2 100.-
Segelvermessung über 15 m2 150.-
Berechnung Personenzahl 30.-
Berechnung Antriebsleistung 30.-
Berechnung Freibord 30.-
Berechnung Stabilität 30.-